Anwalt Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

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Der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für die Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
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