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Der Titel Fachanwalt für Agrarrecht ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung,
die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er
besondere Kenntnisse und Erfahrungen
in einem Rechtsgebiet erworben hat. Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie
die Voraussetzungen und das Verfahren für die Verleihung sind in der
Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.